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03.09.2010
Energieanbieter/GASAG etc.; Entgelt-Rückforderung ab sofort ohne Prozesskostenrisiko
In den Sonderverträgen der GASAG (Tarife Vario/Komfort, Aktiv, Profi, insbesondere aber auch HEL-gebundene Verträge für Großkunden) aber auch vieler anderer Anbieter (z.B. E.ON-Avacon, HSW, i.d. Regel ab 01.04.2007 auch EWE ) sind keine wirksamen Preisänderungsbestimmungen niedergelegt, so dass der Versorger nach solchen Verträgen von Anfang an kein Recht hatte die Preise zu verändern.


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